Ich war heute erneut bei Mori Beauty, wo ich seit rund zwei Jahren regelmäßig zur Behandlung gehe. Bisher war ich mit der Behandlung und den Preisen sehr zufrieden und hatte keinerlei Anlass zur Kritik.
Heute jedoch wurde mir die Behandlung zunächst verweigert, weil ich meine zwölfjährige Tochter dabei hatte – wir hatten im Anschluss noch einen weiteren Ter...
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Ich war heute erneut bei Mori Beauty, wo ich seit rund zwei Jahren regelmäßig zur Behandlung gehe. Bisher war ich mit der Behandlung und den Preisen sehr zufrieden und hatte keinerlei Anlass zur Kritik.
Heute jedoch wurde mir die Behandlung zunächst verweigert, weil ich meine zwölfjährige Tochter dabei hatte – wir hatten im Anschluss noch einen weiteren Termin. Obwohl ich anbot, dass meine Tochter während der kurzen Behandlungsdauer im Wartezimmer bleibt, wurde dies strikt abgelehnt. Die Begründung: Sollte ich in Ohnmacht fallen, müsste der Rettungsdienst gerufen werden – und dieser könne mein Kind nicht mit ins Krankenhaus nehmen. Die Praxis wolle in einem solchen Fall nicht die Verantwortung für die Betreuung meiner Tochter übernehmen. Ich war ehrlich gesagt irritiert.
Mir wurde zudem gesagt, dass dies auch auf der Webseite stünde. Ja, es steht dort – ich hatte es allerdings nicht gelesen, da ich nicht bei jedem Arzttermin die Website vorher studiere. Es mag rechtlich korrekt sein, eine solche Regel aufzustellen – menschlich finde ich es jedoch enttäuschend.
Schlussendlich wurde die Behandlung nur durchgeführt, nachdem ich meine Tochter gebeten hatte, im benachbarten Café auf mich zu warten – was ich aus Sicherheits- und Verantwortungsgefühl eigentlich vermeiden wollte.
Ich selbst bin Praxisinhaberin im medizinischen Bereich und betreue neurologisch schwer erkrankte Patienten. In über neun Jahren Praxisbetrieb kam es nur ein einziges Mal zu einem Notfalleinsatz mit dem Rettungsdienst. Für mich und mein Team ist es selbstverständlich, dass wir im Notfall auch die Betreuung eines anwesenden Kindes übernehmen, bis ein Angehöriger kommt – das ist für mich Menschlichkeit im Gesundheitswesen.
Dass Kinder in einer ärztlich geführten Praxis grundsätzlich als Begleitpersonen ausgeschlossen werden, empfinde ich als sehr bedenklich. Es wirft Fragen auf, wie weit sich medizinische Einrichtungen noch von menschlichen Grundwerten entfernen wollen.
Ich werde die Praxis daher nicht weiter aufsuchen. Für mich steht der menschliche Umgang auf einer Ebene mit fachlicher Kompetenz – und den vermisse ich hier mittlerweile.
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